Bilanz, GuV oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung – ohne Fachchinesisch.
Ich erstelle Ihren Abschluss rechtssicher und bespreche mit Ihnen, was die Zahlen für Ihre Zukunft bedeuten.
Viele Unternehmer schieben das Thema vor sich her.
Die Finanzamt-Termine rücken näher und Sie wissen nicht, ob alle Unterlagen vollständig sind.
Sie bekommen eine Bilanz, verstehen aber nicht, was der Gewinn für Sie und Ihre Steuern bedeutet.
Ohne saubere Planung trifft Sie die Steuernachzahlung oder SVS-Nachforderung völlig überraschend.
Ihr Vorteil
Ein Jahresabschluss ist mehr als nur Pflicht. Er ist Ihr wichtigstes Steuerungsinstrument. Ich erkläre Ihnen in normalem Deutsch, wo Ihr Unternehmen steht und wo Sie optimieren können.
"Endlich verstehe ich meine eigene Bilanz und weiß, wie viel Geld ich wirklich entnehmen darf."
Keine versteckten Kosten. Der Preis richtet sich nach Aufwand und Umsatz.
Für EPU & Kleinunternehmer
Für bilanzierende Unternehmen
Komplettpaket Kapitalgesellschaft
Strukturiert und effizient zum fertigen Abschluss.
Sie übermitteln mir Belege, Saldenlisten und Inventurdaten (digital oder physisch).
Ich verbuche Abschlussbuchungen, Rückstellungen und erstelle das Rechenwerk.
Wir gehen das Ergebnis durch, klären Steuerfragen und planen das nächste Jahr.
Der Jahresabschluss ist für jedes Unternehmen in Österreich verpflichtend, egal ob Einnahmen-Ausgaben-Rechner (EAR) oder bilanzierender Betrieb. Er dient nicht nur zur Ermittlung der Steuerlast für das Finanzamt, sondern ist auch die Visitenkarte Ihres Unternehmens gegenüber Banken und Investoren.
EAR oder Bilanz?
Kleinunternehmer und Freiberufler erstellen meist eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Hier werden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegenübergestellt. Ab gewissen Umsatzgrenzen oder für GmbHs ist eine doppelte Buchhaltung (Bilanzierung) gesetzlich vorgeschrieben. Als Bilanzbuchhalter in Wien 1210 decke ich beide Bereiche kompetent ab.
Warum Sadik Finanzservice?
Ich sorge für die fristgerechte Erstellung und Übermittlung an das Finanzamt (via FinanzOnline) und ggf. an das Firmenbuch. Besonders wichtig ist mir dabei die persönliche Beratung: Ich erkläre Ihnen Ihre Kennzahlen so, dass Sie sie verstehen und für Ihre Zukunftsplanung nutzen können.
Steuererklärungen sind grundsätzlich bis 30.06. des Folgejahres einzureichen (via FinanzOnline). Mit steuerlicher Vertretung können Fristen oft verlängert werden. GmbHs müssen spätestens 9 Monate nach Stichtag beim Firmenbuch einreichen.
Vollständige Belege, Bankauszüge, Kassenbuch, Inventurliste (Warenbestand zum 31.12.), Offene-Posten-Liste (Kunden/Lieferanten) und Kreditverträge.
Ja. Wenn Sie für einen Bankkredit oder zur Planung unterjährig eine Bilanz brauchen, erstelle ich diese gerne für Sie.
Lassen Sie uns Ihren Jahresabschluss stressfrei und professionell erledigen.
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