⚖️ Ihr Vertreter beim Finanzamt

Steuerliche Vertretung in Wien –
sicher & kompetent

Finanzamtsprüfung, Bescheid, Einspruch – ich stehe an Ihrer Seite und vertrete Ihre Interessen gegenüber den Behörden. Damit Sie ruhig schlafen können.

Was ich für Sie übernehme

Vertretung mit Erfahrung

Die Kommunikation mit dem Finanzamt kann komplex und zeitintensiv sein. Fehler in der Kommunikation oder versäumte Fristen können teuer werden. Als Ihr steuerlicher Vertreter übernehme ich die gesamte Korrespondenz und sorge dafür, dass Ihre Interessen professionell vertreten werden.

Meine Leistungen im Bereich steuerliche Vertretung:

  • Vertretung bei Betriebsprüfungen und Außenprüfungen
  • Beantwortung von Anfragen und Auskunftsersuchen des Finanzamts
  • Einsprüche und Berufungen gegen Steuerbescheide
  • Fristverlängerungen und Stundungsansuchen
  • Erstellung und Einreichung aller Abgabenerklärungen via FinanzOnline
  • Kommunikation mit Gebietskrankenkasse (ÖGK) und SVS
  • Vertretung bei Lohnsteuerprüfungen

Was bedeutet „steuerliche Vertretung" konkret?

Als Ihr bevollmächtigter Vertreter bin ich für das Finanzamt der offizielle Ansprechpartner für Ihr Unternehmen. Sie müssen nicht selbst mit dem Finanzamt kommunizieren – das übernehme ich für Sie. Fristen werden eingehalten, Bescheide geprüft und bei Bedarf angefochten.

💡 Gut zu wissen: Die steuerliche Vertretung ist oft Teil der laufenden Buchhaltungsbetreuung. Wenn ich Ihre Buchhaltung führe, kenne ich Ihre Zahlen am besten – und kann Sie im Fall einer Prüfung optimal vertreten.
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  • Betriebsprüfungen
  • Einsprüche & Berufungen
  • FinanzOnline-Einreichungen
  • Behördenkommunikation
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Häufige Fragen

Fragen zur steuerlichen Vertretung

Keine Panik – das ist kein Grund zur Sorge, wenn die Buchhaltung sauber geführt wurde. Als Ihr Vertreter bin ich bei der Prüfung dabei, beantworte die Fragen des Prüfers und stelle alle erforderlichen Unterlagen bereit. Sie müssen nicht allein vor dem Prüfer stehen.
Ja, innerhalb von einem Monat nach Zustellung kann ein Bescheid durch eine Beschwerde beim Finanzamt angefochten werden. Ich prüfe den Bescheid, erkläre Ihnen die Sachlage und entscheide gemeinsam mit Ihnen, ob eine Anfechtung sinnvoll ist.
Wenn ich Ihre Buchhaltung führe, ist die steuerliche Vertretung in der Regel automatisch Teil der Zusammenarbeit. Wenn Sie nur bei einer konkreten Prüfung oder einem Einspruch Unterstützung benötigen, helfe ich auch punktuell – sprechen Sie mich einfach an.
Ja. Geprüfte Bilanzbuchhalter sind gemäß dem Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG) zur selbständigen Ausübung der steuerlichen Vertretung im Bereich der Abgabenerklärungen und zur Vertretung vor Abgabenbehörden berechtigt.
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Ich vertrete Ihre Interessen

Egal ob Prüfung, Einspruch oder laufende Vertretung – ich stehe an Ihrer Seite. Jetzt kostenlos anfragen.

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